Die Zwillinge
die preisgekönten Comedians kommen nach Eschenbach und berichten, was sie mit dem Dorf…
Martin Vetsch von der Vetsch Treuhand AG gibt Auskunft. zVg
Anfangs Jahr ist es an der Zeit die Steuererklärung auszufüllen. Experte Martin Vetsch geht auf einige Punkte ein, die es zu beachten gilt.
Herr Vetsch, für wen lohnt es sich, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin beizuziehen?
Wenn das Ausfüllen der Steuererklärung Bauchweh bereitet oder die Finanz- oder Liegenschaftsverhältnisse komplex sind, lohnt sich der Gang zum Steuerprofi.
Wie erkennt man als Laie, ob ein Steuerberater kompetent ist und seriös arbeitet?
Mitglieder von Treuhand Suisse müssen strengen Anforderungen genügen, mindestens einen Eidgenössischen Fachausweis im Treuhand- oder Rechnungswesen besitzen oder aber über eine adäquate Bachelor- oder Masterausbildung verfügen. Die Mitgliedschaft im Verband verpflichtet zudem jährlich zu mehreren Tagen Aus- und Weiterbildung an einem vom Verband anerkannten Bildungsinstitut. Die hohen Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die berufliche Erfahrung, aber auch an die persönliche Integrität und Vertrauenswürdigkeit, zahlen sich aus. Treuhand-Suisse-Mitglieder, alles ausgewiesene Fachleute aus dem Treuhand-, Steuer-, und Revisionsbereich, gehören zu den besten KMU-Beratern in der Schweiz. Vetsch Treuhand AG in Ebnat-Kappel und Nesslau gehört seit 2013 dem Verband Treuhand Suisse an und kann auf zwölf bestens ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen.
Welche Fehler unterlaufen den Steuerpflichtigen beim Ausfüllen der Steuererklärung?
Viele Fehler passieren, indem im Wertschriftenverzeichnis falsche Erträge erfasst werden (mit und ohne Verrechnungssteuer). Wichtig ist, dass auch Ersatzeinkommen wie zum Beispiel Mutterschaftsentschädigungen oder Taggelder deklariert werden. Bei den Abzügen werden häufig Weiterbildungs- und Krankheitskosten nicht sauber aufgelistet und belegt. Weiter stellen wir fest, dass die Unterscheidung zwischen Liegenschaftsunterhalt und Wertvermehrung Mühe bereitet.
Welche Abzüge gehen oft vergessen?
Sparen können Sie in erster Linie, indem Sie alle zulässigen Abzüge in die Steuererklärung eintragen. Viele dieser Abzüge sind jeweils mit einer Obergrenze versehen. Die grössten Fehler geschehen jedoch meist in der Planung. Denn auch wenn die Steuererklärung korrekt ist, kann mit einer gezielten Finanzplanung und steueroptimiertem Sparen die Abgabepflicht reduziert werden.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die ordentliche Frist für die Einreichung der Steuererklärung ist der 31. März. Diese Frist kann jedoch in den meisten Fällen erstreckt werden, falls mehr Zeit benötigt wird. Ist der Steuerpflichtige mit der Veranlagung der Steuerbehörde nicht einverstanden, kann er mit einem Antrag innert 30 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der Veranlagungsbehörde Einsprache erheben.
Wie gibt man eine Fristverlängerung ein?
Die Fristverlängerung kann ganz einfach via QR-Code auf der der Steuererklärung mit einem mobilen Gerät verlängert werden. Alternativ kann auch über den Zugang der «eFristverlängerung» ein Antrag gestellt werden. Die Fristverlängerung wird sofort online bestätigt.
Die Steuererklärung ist bereits abgeschickt. Nun bemerkt man, dass erhebliche Abzüge vergessen worden sind.
Solange die Steuererklärung nicht definitiv veranlagt ist, können Sie die Änderungen noch nachträglich beim Steueramt einreichen. Schreiben Sie dazu einen Brief oder nehmen Sie mit dem Amt Kontakt auf. Zeigen Sie darin den Fehler auf und verlangen Sie die gewünschten Korrekturen. Als Beweis legen Sie die notwendigen Dokumente bei. Ist die Steuererklärung bereits definitiv veranlagt, kann mit einem Antrag innert 30 Tagen nach Erhalt schriftlich eine Korrektur veranlasst werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten vermehrt im Homeoffice. Können die Miete für ein Zimmer und die Kosten für PC, Telefon und Strom abgezogen werden?
Steuerpflichtige Personen können gemäss Rechtsprechung und herrschender Lehrmeinung unter folgenden kumulativen Voraussetzungen die selbstgetragenen Kosten eines privaten Arbeitszimmers in der Steuererklärung abziehen.
(Der Abzug tritt anstelle des Pauschalabzuges für übrige Berufskosten):
• Wesentliche und regelmässige Tätigkeit im Homeoffice, wenn sie rund 40 Prozent der gesamten Arbeitszeit ausmacht. Die kantonalen Regelungen sind jedoch unterschiedlich.
• Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmenden keinen Arbeitsplatz zur Verfügung oder die Benutzung ist nicht zumutbar oder nicht möglich.
• Ausscheidung eines Raumes in der Wohnung, der tatsächlich und hauptsächlich als Arbeitsplatz genutzt wird. Das heisst man richtet sich sein Homeoffice nicht in einer Ecke des Schlafzimmers oder einem anderen Raum ein.
An Homeoffice Tagen entstehen keine Kosten für den Arbeitsweg und/oder für eine auswärtige Verpflegung. Für solche Tage dürfen deshalb grundsätzlich keine Fahrkosten und keine Mehrkosten für Verpflegung abgezogen werden. Beim Strom, PC und Telefon handelt es sich um Lebenshaltungskosten, die in der Steuererklärung nicht in Abzug gebracht werden können.
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