Félix Brunschwiler
zeigt sich enttäuscht über das Nein zur Tiefgarage in Schmerikon.
Matthias Hüberli
Ein Handschlag – ein Wort. Gerade dort, wo man sich kennt und seit Jahren miteinander Geschäfte abschliesst, erscheint ein schriftlicher Vertrag oft überflüssig. Ein Auftrag wird beim gemeinsamen Kaffee besprochen und mit einem Handschlag besiegelt. Doch ist diese Form des Vertragsabschlusses heute noch zeitgemäss oder schlicht zu riskant? Für die meisten Verträge schreibt das Gesetz keine besondere Form vor. Ein Vertrag kann deshalb mündlich, per E-Mail oder durch konkludentes Verhalten zustande kommen. Entscheidend ist, dass sich die Parteien über die wesentlichen Punkte einig sind. Für bestimmte Rechtsgeschäfte gelten besondere Formvorschriften. So müssen Grundstückverkäufe oder Erbverträge öffentlich beurkundet werden.
Das eigentliche Problem liegt in der Praxis häufig nicht bei der Gültigkeit des Vertrags, sondern bei dessen Beweisbarkeit. Nach einigen Monaten erinnert sich die eine Partei an einen vereinbarten Pauschalpreis, die andere an eine Abrechnung nach Aufwand. Fehlt eine schriftliche Grundlage, steht im Streitfall schnell Aussage gegen Aussage. Nicht jede Vereinbarung muss zu einem umfangreichen Vertragswerk werden. Jedoch kann bereits eine kurze Auftragsbestätigung per E-Mail oder ein guter Standardvertrag die Rechtssicherheit deutlich erhöhen. Denn unklare Vereinbarungen kosten im Streitfall nicht nur Zeit und Geld, sondern häufig auch eine über Jahre gewachsene Geschäftsbeziehung. Ein Handschlag bleibt ein Zeichen des Vertrauens. Wer wichtige Abmachungen zusätzlich schriftlich festhält, schafft Klarheit für beide Seiten und eine solide Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit.
Mehr solche Fälle aus dem Unternehmeralltag besprechen wir am Machertreff vom 5. November um 19 Uhr im Macherzentrum Lichtensteig. Anhand von zwölf konkreten Praxisfällen zeigt sie, wie sich rechtliche Risiken frühzeitig erkennen und typische Fehler vermeiden lassen.
Matthias Hüberli, M.A. HSG, Rechtsanwalt und Notar, mh@hueberli.com
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