Celina Wasser
aus Benken möchte unbedingt zurück ins Swiss-Ski-Kader.
Setzen wir uns zusammen: Simon Rogg, Vorsorgespezialist bei der Clientis Bank Toggenburg, berät Sie zu Fragen rund um die Pensionsplanung.
Wir werden älter: Eine Schweizerin erreicht heute durchschnittlich 86 Jahre, ein Schweizer fast 83 Jahre.
Diese zusätzliche Lebenszeit will finanziert sein und lässt eine Frage in den Fokus rücken, die viele erst kurz vor der Pensionierung beschäftigt: Was passiert mit dem angesparten Geld in der Pensionskasse? Die Antwort hat weitreichende Auswirkungen – finanziell, steuerlich und für den Nachlass.
Drei Wege zur Auszahlung
Kurz vor der Pensionierung rückt eine Entscheidung in den Vordergrund, die weitreichender ist, als sie zunächst erscheint: In welcher Form soll das angesparte Guthaben aus der Pensionskasse bezogen werden? Grundsätzlich legt das Reglement der jeweiligen Pensionskasse den Rahmen fest. In der Schweiz können mindestens 25 Prozent des Altersguthabens als Kapital bezogen werden, manchmal ist auch der vollständige Kapitalbezug möglich. Wer sich für den Rentenbezug entscheidet, erhält lebenslang eine garantierte monatliche Rente. Die Höhe der Rente wird über den Umwandlungssatz festgelegt, der bei Ihrer Pensionierung gilt. Ein Beispiel: Bei einem Pensionskassenguthaben von 500’000 Franken und einem Umwandlungssatz von 6 Prozent wird jährlich eine lebenslange Rente in Höhe von 30’000 Franken ausbezahlt, egal wie alt man wird. Die Rente wird als Einkommen besteuert, und Hinterbliebene wie Ehepartner oder Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre haben je nach Reglement Anspruch auf Hinterlassenenleistungen. Beim Kapitalbezug wird das Altersguthaben auf einmal ausbezahlt und kann investiert, für Wohneigentum genutzt oder anderweitig eingesetzt werden. Auf den Bezug fällt eine einmalige Kapitalleistungssteuer an – je nach Kanton in der Regel 6 bis 8 Prozent. Danach unterliegt das Vermögen der Vermögenssteuer. Im Erbfall erhalten Hinterbliebene das noch vorhandene Kapital gemäss Erbrecht. Die Kehrseite: Eine lebenslange Rentengarantie gibt es nicht, umso wichtiger ist es, das Geld über die Jahre gut einzuteilen und eine geeignete Anlagestrategie festzulegen. Weil beides seine Vorzüge hat, wählen viele eine Mischform: Ein Teil wird in eine lebenslange Rente umgewandelt und deckt die laufenden Fixkosten, der Rest wird als Kapital bezogen und schafft finanzielle Flexibilität. Steuerlich lässt sich so oft ein günstiger Mittelweg finden.
Früh planen zahlt sich aus
Eine frühzeitige Pensionsplanung hilft, Klarheit zu gewinnen: Welcher Teil des Kapitals kann langfristig investiert werden, welcher wird für den Lebensunterhalt benötigt? Wer diese Fragen rechtzeitig angeht, hat mehr Spielraum und muss die entscheidenden Weichen nicht unter Zeitdruck stellen. Simon Rogg, Vorsorgespezialist bei der Clientis Bank Toggenburg, begleitet Sie gerne bei diesen wichtigen Entscheidungen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch – setzen wir uns zusammen.
pd
Clientis Bank Toggenburg AG
Harfengrund 2 9533 Kirchberg
Tel. 071 932 36 36
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