Raphael Gygax
ist der OK-Präsident des "The Little Big Festival" in Lichtensteig.
Cassandra Schena
Ein Firmenname ist oft weit mehr als nur eine Bezeichnung. Er steht für Vertrauen, Qualität und Wiedererkennung. Gerade lokale Unternehmen investieren über Jahre in ihren Ruf – sei es als Produktionsbetrieb, Schreinerei, Gastronomiebetrieb oder Familienunternehmen. Umso grösser ist der Schock, wenn plötzlich jemand einen ähnlichen Namen verwendet oder die eigene Bezeichnung sogar als Marke registriert. In der Schweiz kann eine Marke beim Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum eingetragen werden. Geschützt werden können Namen, Logos oder Slogans. Entscheidend ist, dass sich die Marke von anderen unterscheidet und nicht bloss beschreibt, was verkauft wird. Zum Beispiel dürfte für eine Käserei die Wortmarke «Bergkäse» nicht eintragungsfähig sein – die Bezeichnung beschreibt schlicht das Produkt. Wichtig zu wissen: Ein Eintrag im Handelsregister bedeutet nicht automatisch Markenschutz. Viele Unternehmen glauben, der Firmenname sei damit rechtlich abgesichert. Tatsächlich schützt das Handelsregister in erster Linie den Firmennamen als Unternehmen – nicht aber automatisch die Marke für Produkte oder Dienstleistungen. Und was passiert, wenn jemand eine Marke einträgt, die man selbst seit Jahren nutzt? Diese Person hat nach der Eintragung grundsätzlich das alleinige Recht, die Marke zu verwenden. Ihnen könnte daher verboten werden, den Namen weiterhin zu nutzen. Bei langfristiger Verwendung einer Bezeichnung mit Erkennungswert bestehen dennoch juristische Optionen. Solche Streitigkeiten sind allerdings aufwendig und mit unsicherem Ausgang verbunden. Genau deshalb lohnt es sich, früh aktiv zu werden. Eine Markenanmeldung ist meist deutlich günstiger als ein späterer Rechtsstreit – und schützt nicht nur einen Namen, sondern oft auch den Wert und die Identität eines Unternehmens. ⋌Cassandra Schena
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