Hans Jörg Fehle
erzählt, weshalb der Tod aus der Gesellschaft verdrängt wird.
Rund 13 Millionen soll das neue Toggenburger Familienbad kosten. zVg
Das Bütschwiler Hallenbad, erbaut 1978, bedarf einer Sanierung. Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes möchte baulich einen Schritt weiter gehen und hat auch einen Vorschlag wie die umstrittenen Kosten aufgeschlüsselt werden können.
Bütschwil Der Verwaltungsrat möchte das Hallenbad Bütschwil sanieren und zu einem attraktiven «Familienbad Toggenburg» für Jung und Alt weiterentwickeln, heisst es in einer Mitteilung. Aus seiner Sicht sei dies nur mit einem umfassenden Sanierungs- und Erweiterungsprojekt realisierbar. Bei einer reinen Sanierung würde lediglich die gesamte Technik im Untergeschoss ersetzt, obwohl das Gebäude ohnehin, mangels Platz für die technischen Anlagen, erweitert werden müsste. Für den Badegast ergäbe sich so kein erkennbarer Mehrwert.
Die vom Verwaltungsrat vorgeschlagene Erweiterung sieht eine Vergrösserung der Wasserfläche durch ein Multifunktionsbecken mit Hubboden, einen neuen Kinderplansch- und Sprudelbereich sowie die Erneuerung der Wasserrutschbahn vor. Zudem soll die gesamte Dachfläche mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, was die laufenden Energiekosten nachhaltig senken würde. Trotz Erweiterung der Wasserfläche um 40 Prozent bleibe der Energie- und Frischwasserbedarf dank der neuen Wasseraufbereitungsanlage gleich. Der Verwaltungsrat rechnet dabei mit Investitionskosten von rund 13 Millionen Franken.
Da sich die vier Verbandsgemeinden bis heute nicht über den Kostenschlüssel einigen konnten, wurde in einem Mediationsverfahren versucht, eine politisch vertretbare Aufteilung der Betriebs- und Investitionskosten zu finden. Während drei der vier Verbandsgemeinden mit der neuen Zweckverbandsvereinbarung einverstanden sind und ein nachhaltiges Sanierungs- und Erweiterungsprojekt anstreben, wollte der Gemeinderat Lütisburg bisher nur ein reines Sanierungsprojekt realisieren. Als mögliche Lösung sieht ein neuer Kostenteiler folgendes vor: Bütschwil-Ganterschwil 58 Prozent (bisher 54), Mosnang 24 Prozent (bisher 25), Lütisburg 7 Prozent (bisher 14), Neckertal 11 Prozent (bisher 7). Die prozentualen Verschiebungen berücksichtigen die Fusion von Oberhelfenschwil mit der Gemeinde Neckertal und die Bereitschaft von Bütschwil, seine Vorteile als Standortgemeinde mit einem etwas höheren Anteil abzugelten. Im Rahmen des Vernehmlassungsprozesses soll nun der neue Kostenteiler diskutiert und festgelegt werden, um die Grundlage für die voraussichtlich Ende 2025 möglichen Abstimmungen zu schaffen.
pd
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