Raphael Gygax
ist der OK-Präsident des "The Little Big Festival" in Lichtensteig.
Der Sommer ist da: Haben Sie rechtliche Fragen zu Ihren Ferien? Matthias Hüberli hat die Antworten.
Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele freuen sich auf Sonne, Erholung und eine Auszeit vom Alltag. Doch gerade während der Ferien entstehen regelmässig rechtliche Fragen. Was passiert bei einer Flugannullierung? Wer trägt das Risiko, wenn man wegen eines verspäteten Rückfluges nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheint? Und was gilt bei Krankheit während der Ferien?
Gerade in den Sommermonaten kommt es regelmässig zu Flugverspätungen oder Flugannullierungen. Nicht immer entsteht daraus automatisch ein Anspruch auf Entschädigung. Entscheidend sind unter anderem der Abflugort und die ausführende Airline. Je nach Situation bestehen Ansprüche auf Verpflegung, Hotelübernachtungen oder Umbuchungen. Sinnvoll ist deshalb, sämtliche Buchungsunterlage und Quittungen aufzubewahren. Besonders unangenehm wird es, wenn Reisende wegen Flugproblemen nicht rechtzeitig aus den Ferien zurückkehren können. Nach Schweizer Arbeitsrecht tragen die Arbeitnehmenden grundsätzlich das Weg- und Reiserisiko selbst. Wer wegen eines gestrichenen Fluges verspätet zur Arbeit erscheint, hat deshalb in der Regel keinen Anspruch auf Lohn für die ausgefallene Arbeitszeit. Empfehlenswert ist eine möglichst frühzeitige Information an den Arbeitgeber. Auch rund um Ferien und Krankheit bestehen oft Missverständnisse. Ferien dienen der Erholung. Wer während den Ferien ernsthaft krank wird oder einen Unfall erleidet, kann sich dadurch nicht mehr erholen. In solchen Fällen können die betroffenen Ferientage später nachbezogen werden. Hier empfiehlt sich die Einholung eines Arztzeugnisses. Nicht zulässig ist übrigens in vielen Fällen die Auszahlung von Ferien während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. Ferien sollen der Erholung dienen und nicht einfach durch Geld ersetzt werden. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann Konflikte vermeiden und die Sommerferien entspannter geniessen.
Matthias Hüberli, Rechtsanwalt und Notar, mh@hueberli.com
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