Reto Kuster
von der Kuster Sport AG klärt über Skikauf und -vermietung auf.
Matthias Hüberli, Rechtsanwalt und Notar
Facebook-Login, E-Mail-Verlauf oder Netflix-Abo - Nach einem Todesfall müssen sich Angehörige zunehmend auch um das digitale Erbe kümmern. Dies kann besonders zeitraubend und herausfordernd sein, wenn die von der verstorbenen Person genutzten Online-Dienste oder die dazugehörigen Zugangsdaten nicht bekannt sind. Es ist daher ratsam, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über den digitalen Nachlass zu machen und so den Hinterlassenen den Prozess zu erleichtern.
Aus juristischer Sicht gehört der »digitale Nachlass” zur Erbmasse und geht mit allen Rechten und Pflichten auf die Erbengemeinschaft über. Für die Verwaltung der digitalen Daten durch die Erbengemeinschaft ist grundsätzlich Einstimmigkeit erforderlich. Dies kann in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers in einer letztwilligen Verfügung oder einem Erbvertrag ermöglicht eine einfache und rasche Abwicklung des digitalen Nachlasses durch eine Vertrauensperson.
Bereits mit einfachen Vorkehrungen können Sie Ihren Angehörigen die Abwicklung des Nachlasses erheblich erleichtern. Führen Sie eine Liste mit sämtlichen Login-Daten oder nutzen Sie hierfür einen Passwortmanager. Ein besonderes Augenmerk ist auf laufende Abonnemente zu richten, damit diese im Todesfall schnellstmöglich gekündigt werden können. Verfügen Sie über Kryptowerte, ist deren Regelung von zentraler Bedeutung. Sie riskieren ansonsten einen Totalverlust. Schliesslich können Sie explizit festlegen, welche Profile, Online-Konten, Daten etc. erhalten bleiben, welche gelöscht werden sollen und welche an Drittpersonen übertragen werden sollen. Eine solche Verfügung hat in der Regel testamentarisch zu erfolgen bzw. ist beurkundungspflichtig.
Der Verlust einer nahestehenden Person ist schmerzhaft. Die damit einhergehenden Aufgaben und Pflichten sind belastend. Treffen Sie rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen und erleichtern Sie damit Ihren Angehörigen die Abwicklung Ihres Nachlasses. www.hueberli.com
Matthias Hüberli
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