Daniela Schwegler
die Bestsellerautorin befasst sich in ihrem neuen Buch mit Wildpflanzen und dem…
Sarah Dietschweiler, Rechtsanwältin und Notarin
Als Unternehmen besteht eine grosse Gefahr darin, dass ehemalige Mitarbeitende ihr Know-How in Konkurrenzunternehmen einsetzen. Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot kann dieses Risiko minimieren. Verstösst ein Mitarbeitender gegen ein Konkurrenzverbot droht eine Konventionalstrafe sowie ein Tätigkeitsverbot. Ein Konkurrenzverbot dient dem Schutz interner Geschäftsgeheimnisse. Um Arbeitnehmende nicht übermässig in ihrem wirtschaftlichen Fortkommen zu hindern, ist ein gültiges Konkurrenzverbot jedoch an strenge gesetzliche Anforderungen geknüpft. In der Praxis scheitert die Durchsetzung häufig bereits an der fehlenden Schriftlichkeit. Schriftlichkeit ist der Schlüssel der Konkurrenzklausel. Denn diese ist erst gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Folglich muss das Konkurrenzverbot zwingend handschriftlich oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) vom Mitarbeitenden unterzeichnet werden. Das Konkurrenzverbot wird sinnvollerweise direkt im Arbeitsvertrag integriert. Mündliche Vereinbarungen sowie Konkurrenzklauseln mit einfacher elektronischer Signatur sind nichtig und können nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Inhaltlich ist das Konkurrenzverbot an strenge Voraussetzungen geknüpft. Aus diesem Grund ist eine Überprüfung von Konkurrenzverboten im Einzelfall angezeigt. Mitarbeitende müssen Einblick in Geschäftsgeheinisse oder den Kundenkreis haben, deren Nutzung dem Arbeitgeber erheblich schädigen könnte. Zudem muss ein Konkurrenzverbot örtlich, zeitlich und sachlich angemessen eingeschränkt werden. Ein unklar formuliertes Konkurrenzverbots sowie Formfehler können Ihr Unternehmen angreifbar machen. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob Ihre Vereinbarungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Mit einer sauberen Ausarbeitung einer Konkurrenzklausel können Sie Ihre geschäftsinternen Vorgänge vor Konkurrenzunternehmen schützen.
Sarah Dietschweiler, Rechtsanwältin und Notarin, sd@hueberli.com
Hüberli Lawyers AG Wattwil – Rapperswil – Zürich Tel. 071 988 30 00, www.hueberli.com
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