Die Zwillinge
die preisgekönten Comedians kommen nach Eschenbach und berichten, was sie mit dem Dorf…
Der heute mögliche Fahrkostenabzug im Kanton St.Gallen von 4595 Franken stützt sich auf die maximalen Kosten für Zug-Pendler ab. Dieser setzt sich aus dem Preis des Generalabonnements 3995 Franken und den Kosten für Park+Ride 600 Franken zusammen. Da fragt man sich, gibt’s in unserem Kanton nur Zug-Pendler? Haben alle Bewohner das Privileg, ohne Stau mit der SBB von A nach B zur Arbeit zu fahren und ihre Fahrtkosten zu 100 Prozent bei der Steuererklärung abzuziehen? Dem ist nicht so. Etwa 60 Prozent aller Pendler sind im Kanton St.Gallen auf das Auto angewiesen, um zu arbeiten. Für eine Pendlerdistanz von 63 Kilometern, was der Zugstrecke von St.Gallen nach Zürich entspricht, verursacht das Pendeln mit dem Auto 21'168 Franken Kosten. Jeder St.Galler Autopendler trägt aktuell davon 16'573 Franken voll und ganz aus der eigenen Tasche. In zehn Kantonen können Autofahrer die ganzen Kosten in der Steuererklärung abziehen.
Da wäre es doch nur fair, dass der Steuerzahler im Kanton St.Gallen jetzt neu 8000 Franken von den
verursachten Kosten abziehen könnte. Der Kantonsrat hat klar dem neuen Fahrkostenabzug zugestimmt. Links-Grün hat dagegen das Referendum ergriffen, weshalb wir darüber am 24. November abstimmen. Links-Grün zeigt damit ihre ideologische Politik gegen das Automobil, obwohl dieses mit der kommenden Elektrifizierung immer effizienter und ökologischer wird. Wer Fairness gegenüber allen Verkehrsträgern zeigt, stimmt am 24. November klar Ja zur Erhöhung des Fahrkostenabzugs.
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