Tiziano Gerber
und die Band Band Beat the 18th suchen neue Mitglieder aus dem Linthgebiet.
Matthias Hüberli
Verträge ohne Papier sind längst Realität. Sie werden ausgehandelt und anschliessend digital (beispielsweise auf einem Tablet oder am Computer) unterschrieben. Doch wann ist eine solche digitale Unterschrift tatsächlich rechtsgültig?
Bei den meisten Verträgen im Schweizer Recht (unter anderem auch bei einem einfachen Kaufvertrag) gibt es kein Schriftformerfordernis. Entsprechend reicht es für die Gültigkeit bereits aus, wenn die am Tablet oder Computer getätigte Unterschrift der Person zugeordnet werden kann.
Bei Verträgen mit gesetzlichem Schriftformerfordernis, unter anderem bei Konkurrenzverboten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch bei elektronischen Eingaben bei Behörden und Gerichten, ist zwingend die sogenannte «qualifizierte elektronische Signatur» (QES) zu verwenden. QES ist eine besonders sichere Form der digitalen Unterschrift, die rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist und die Identität der unterzeichnenden Person eindeutig bestätigt. Eine digitale Unterschrift auf dem Tablet oder Computer erfüllt den QES-Standard nicht und ist deshalb für solche Verträge nicht rechtsgültig.
Die QES basiert auf einer doppelt abgesicherten Identitätsprüfung. Wer sie nutzt, muss sich über ein staatlich anerkanntes Verfahren bei einem QES-Anbieter wie zum Beispiel Swisscom, Skribble oder Swiss-Sign (früher Swiss-ID) mittels eines Ausweises registrieren. Anschliessend wird die Signatur über die Plattform des QES-Anbieters kryptografisch mit dem Dokument verknüpft und durch ein digitales Zertifikat geschützt. Manipulationen sind damit praktisch ausgeschlossen. Aufgrund der höheren Beweiskraft von elektronischen Signaturen macht es Sinn, auch bei Verträgen ohne Schriftformerfordernis QES zu verwenden.
Wer Prozesse digitalisieren will, kommt an QES nicht vorbei. In unserer modernen Welt ist die QES das digitale und rechtssichere Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift.
Matthias Hüberli
Rechtsanwalt und Notar
Hueberli Lawyers AG
Bahnhofstrasse 18 , 9630 Wattwil
Tel. 071 988 30 00
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